Mittwoch, 24. April 2024

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Stand: 19.03.2024

Begriffsklärungen

Gerne möchten wir Sie über die sehr unterschiedlichen Begriffe, die für Flüchtlinge benutzt werden, informieren und sie Ihnen erklären. Oftmals geben die unterschiedlichen Begriffe auch einen Hinweis auf den rechtlichen Status wieder.

Asylsuchende sind Menschen, die durch verschiedene Länder oder auf dem Luftweg nach Deutschland geflohen sind und hier einen Asylantrag auf Anerkennung als ausländischer Flüchtling gestellt haben. Sie befinden sich damit im Asylverfahren, das heißt, es wurde noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Falls sie mit einem Pass eingereist sind, befindet sich dieser in der Regel bei der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie haben nur ein Aufenthaltspapier als Ersatz, das „Aufenthaltsgestattung“ heißt.

Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes sind Menschen, die das Asylverfahren mit Erfolg durchlaufen haben und nicht durch andere EU-Länder oder so genannte sichere Drittländer nach Deutschland gekommen sind, sondern auf direktem Weg hier eingereist sind. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind Menschen, die das Asylverfahren mit Erfolg durchlaufen haben, zwar teilweise über Drittländer eingereist sind, aber dorthin nicht zurück überstellt werden konnten. Sie erhalten auch eine Aufenthaltserlaubnis. Nach mindestens 3 Jahren Aufenthaltserlaubnis, bei Fortbestehen der Gründe für die Asyl-Anerkennung, können sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Flüchtlinge mit Aufenthalt aus humanitären Gründen sind Menschen, die darüber hinaus wegen allgemeiner Gefahr für Leib und Leben oder wegen spezieller persönlicher Härtegründe nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können und die deshalb eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Darunter fallen auch Flüchtlinge aus Kriegsgebieten.

Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge, die im Rahmen internationaler Vereinbarungen nach Deutschland als „Kontingent“ übernommen werden und hier, zumindest vorübergehend, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie haben einen ähnlichen Status wie die asyl-anerkannten Flüchtlinge. Viele Menschen aus Syrien kommen mit diesem Status nach Deutschland.

(vgl. „Weit weg ist näher als du denkst“, Ratgeber des Caritasverbandes der Diözese Speyer). Uwe Lieser

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